1. Abschluss des Mietvertrages
Der Mietvertrag wird gültig, wenn er vom Mieter unterschrieben beim Vermieter vorliegt.2. Anreise/Abreise/Bezug des Mietobjektes
Die Anreise kann ab 15 Uhr erfolgen. Damit die Schlüsselübergabe reibungslos erfolgen kann, melden Sie sich bitte vorab telefonisch bei unserer Hausverwaltung an. Am Abreisetag sind ausgehändigte Schlüssel der Hausverwaltung persönlich zu übergeben.3. Grundreinigung
Am Abreisetag muss das Haus grundgereinigt und in ordentlichem Zustand bis spätestens 10 Uhr vormittags zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Grundreinigung in jedem Fall durch den Mieter erfolgen muss. Sie umfasst: spülen und einräumen des Geschirrs, Kühlschrank leeren, Reinigung von Küche, Bad, WC, Betten abziehen. Alle Räume bitte besenrein übergeben.4. Personenzahl
Die vertraglich bestimmte Zahl der Personen, die die Wohnung belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht überschritten werden.5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden. Sollte es zu Schäden an Mietobjekt oder Inventar oder zu Fehlbeständen am Inventar kommen, wenden Sie sich bitte an unsere Hausverwaltung.Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, bei Mehrbelegung, Weitervermietung, Störung des Hausfriedens und dgl. kann der Vermieter (vertreten durch die Hausverwaltung) den Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen. Eine anteilige Mietrückzahlung erfolgt dabei nicht.